Die Schweizer Wirtschaft kann sich über weitreichende Lockerungen freuen

Der gestrige Mittwoch wurde in der Schweiz mit einer gewissen Spannung erwartet, denn Guy Parmelin sowie auch Alain Berset nebst Karin Keller-Sutter äusserten sich im Rahmen einer Pressekonferenz zu den künftigen Corona-Öffnungsschritten in der Schweiz. Das Ergebnis wird in erster Linie die angeschlagene Schweizer Wirtschaft sehr erfreuen.

Der Grundtenor der Bundesräte geht in Richtung Normalität. Die geltenden Regeln im Umgang mit der Corona-Pandemie werden sogar stärker gelockert, als es ursprünglich geplant gewesen ist. Zu den wichtigsten Änderungen gehören dabei die Öffnungen der Restaurants auch im Innenbereich.

Diese Öffnungen beziehen sich jedoch auf eine Maximalanzahl von vier Gästen je Tisch. Im Aussenbereich wurde dieses Maximum auf eine Anzahl von sechs Gästen festgelegt. Zudem gilt im Aussenbereich der Gastronomie auch keine Maskenpflicht und Sperrstunde mehr.

Wenn Unternehmen einmal wöchentlich ihre Mitarbeiter testen lassen gilt ab sofort im Hinblick auf das Homeoffice nur noch eine Empfehlung seitens der Regierung. Diese Regelung wird für alle anderen Unternehmen jedoch erst dann gelockert, wenn alle impfwilligen Mitarbeiter ihre Impfung auch erhalten haben.

Veranstaltungen mit Publikum sind im Innenbereich künftig mit 100 Personen möglich. Im Aussenbereich erlaubt die Regierung künftig sogar 300 Personen. Als Maximum an Kapazität gilt eine neue Grenze. Statt wie bisher nur ein Drittel darf künftig die Hälfte der vorhandenen Kapazität von den Anbietern genutzt werden.

Bei privaten Vereinsveranstaltungen dürfen Gastgeber künftig sowohl im Innenbereich des Hauses als auch im Aussenbereich 50 Vereinsmitglieder begrüssen. Auf privaten Feierlichkeiten dürfen sich im Aussenbereich 50 Gäste treffen. Im Innenbereich eines Hauses dürfen maximal 30 Personen an der Feier teilnehmen. Dies gilt zudem auch ohne entsprechende Schutzkonzepte.

Der Sport ist künftig auch wieder vor Publikum möglich und überdies dürfen 50 Personen gemeinschaftlich dem Sport frönen. Wettbewerbe im Amateurbereich dürfen jedoch lediglich im Aussenbereich stattfinden. Tanz ohne eine Maske ist dann möglich, wenn es sich um die gleichen konstanten Gruppen handelt. Dies gilt auch für Kulturveranstaltungen.

Grossveranstaltungen werden aller Voraussicht nach im Juli wieder möglich sein. Dies dürfte vor allen Dingen die Unternehmen erfreuen, die Grossveranstaltungen mit dem erforderlichen Zubehör beliefern. Der Bundesrat hat somit einen grossen Schritt für die Wirtschaft sowie auch das Privatleben der Bürger in der Schweiz getan.

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