Für Arbeitnehmer in der Schweiz war das vergangene Jahr 2020 in der Schweiz wirtschaftlich betrachtet recht gnädig. Die mit der Krise verbundenen Rezessionskosten wurden zu grössten Teilen von dem Staat übernommen, sodass auf die Unternehmen lediglich ein Drittel der Kosten verteilt wurden. Durch Corona hat sich jedoch so manche bisher übliche Dimension weitestgehend verschoben.
Dementsprechend stellt sich aktuell die Frage, wie es mit den Corona-Kosten aussieht. Auf der Grundlage von Schätzungen wird derzeitig davon ausgegangen, dass die Volkswirtschaft der Schweiz im Jahr 2020 rund 3,5 Prozent Verlust hinnehmen musste. Hätte es Corona nicht gegeben, so wäre ein Wachstum von rund 1 Prozent realistisch gewesen. Diese Differenz kann mit einem Wert von rund 33 Milliarden Schweizer Franken beziffert werden, allerdings sind hier noch nicht die noch ungewissen Langzeitkosten enthalten.
Bei dem Wert von 33 Milliarden Schweizer Franken handelt es sich lediglich um die sogenannten Kurzfristkosten. Problematisch hierbei ist allerdings der Umstand, dass der Aspekt der Kurzarbeit ein sehr verfälschtes Bild auf die ganze Angelegenheit wirft. Kurzarbeiter erhalten lediglich 80 Prozent ihres eigentlichen Gehalts als Kurzarbeitsentschädigung und eine volle Kurzarbeitsentschädigung ist lediglich für die sogenannten Tieflöhne vorgesehen.
Diese Massnahme wurde jedoch auch erst im Dezember eingeführt, sodass sich der Umfang nur schwer beziffern lässt. Für das gesamte Jahr 2020 wird allerdings von einem Gesamtvolumen an Kurzarbeitsentschädigung von rund 11 Milliarden Schweizer Franken ausgegangen. Wird dieser Wert nicht berücksichtigt, so ist von einem Lohnrückgang in Höhe von rund 1,5 Prozent auszugehen.
Die Kurzarbeitsentschädigungen haben diesen Wert in der Schweiz sehr stark abgefedert. Aus Umfragen wurde sogar deutlich, dass 700 von 1.400 Arbeitnehmer sogar den vollständigen Lohn weiter erhalten haben. Die Gewerkschaft Travailsuisse hatte diesbezüglich Umfragen in Auftrag gegeben.
Die Wertschöpfung der Volkswirtschaft in der Schweiz, welche sich an dem BIP messen lässt, hat im Wesentlichen drei Säulen. Sowohl die Löhne als auch die Gewinne sowie die Abschreibungen sind für die Wertschöpfung enorm wichtig. Kommt es zu einer Krise wie die Corona-Pandemie, müssen die Kurzarbeitsentschädigungszahlungen des Bundes von dem BIP in Abzug gebracht werden.
Aktuell verbleibt jedoch die Frage im Raum, ob der Bund auch künftig die anfallenden Kosten mit mehr als die Hälfte übernehmen kann.