Bundesrat entscheidet über Mieterlass für Geschäftsmieter

Einer der Hauptgründe, warum so viele Unternehmen in der Schweiz während der Corona-Pandemie ihren Betrieb einstellen und damit auch Entlassungen vornehmen mussten, war der Umstand, dass die Fixkosten wie beispielsweise die Mieten für die jeweiligen Standorte weiterliefen und gleichzeitig keinerlei Umsätze zu verbuchen waren. Der Bundesrat möchte nunmehr in der Schweiz diesem Umstand Rechnung tragen und hat einen Mieterlass für Geschäftsmieter beschlossen. Was sich zunächst nach einer guten Massnahme anhört ist jedoch nicht unumstritten.

Der Bundesrat selbst gehört zu eben Stimmen, die sich kritisch gegenüber der Massnahme äussern. Es wurde vom Schweizer Bundesrat ausdrücklich betont, dass mit dem Beschluss lediglich ein Auftrag von dem Parlament erfüllt wird und auch der Zwang hinter diesem Auftrag wurde betont. Vielmehr betont der Bundetrat, dass mit dieser Massnahme ein Eingriff in Beziehungen privatrechtlicher Natur zwischen den Mietern sowie den Mieterinnen gesehen wird.

Eine derartige Massnahme sollte eigentlich vermieden werden. Eine Sichtweise, die in der Schweiz sogar von elf Kantonen sowie auch den meisten Vermieter- sowie Immobilien- und Wirtschaftsverbänden sowie den Parteien FDP und SVP geteilt wird. Noch im Sommer wurde ein entsprechend lautender Vorschlag abgelehnt. Die Massnahme an sich ist überhaupt noch nicht rechtskräftig, da eine endgültige Entscheidung erst für den Oktober erwartet wird.

Es ist zweifelhaft, ob dieser Vorstoss eine Mehrheit finden wird. Der Nationalrat hat in dieser Causa eigens eine Sondersession einberufen, in welcher der Vorschlag des Mieterlasses für Geschäftsmieter ausführlich debattiert wird. Die Vernehmlassung zeigte bereits deutlich, wie kontrovers dieser Vorstoss gesehen wird. Wie bei allem im Leben hat der Vorstoss jedoch auch seine praktischen Seite.

Diejenigen, die für die Massnahme sind, argumentieren in erster Linie mit einer Vermeidung von Rechtsverfahren. Hierbei darf zudem auch nicht vergessen werden, dass nicht über einen vollständigen Mieterlass für Geschäftsmieter debattiert wird. Vielmehr ist lediglich ein teilweiser Mieterlass im Gespräch, welcher die Fixkosten für die Unternehmen in Zeiten von Corona reduzieren soll.

Von der Massnahme könnten Nachtclubs sowie auch Restaurants und Bars nebst Erotikbetrieben und Freizeit- sowie Unterhaltungsbetriebe profitieren. Auch Massagesalons sowie Einkäufsläden des täglichen Bedarfs könnten zu den Profiteuren des Vorstosses gehören. Der Mieterlass soll dann Anwendung finden, wenn die monatliche Mietbelastung einen Maximalwert von 20.000 Schweizer Franken erreicht.

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