Aktiengesellschaft AG Schweiz

In der Schweiz ist die Aktiengesellschaft AG die wohl beliebteste Gesellschaftsform, ganz im Gegensatz zu unserem nördlichen Nachbaren Deutschland, wo die GmbH die meist verbreitete Struktur ist.

Die Gründung

Für die Gründung einer Schweizer Aktiengesellschaft AG wird ein Aktienkapital von 100.000.- CHF vorausgesetzt. Mindestens 20%, aber mindestens 50.000.- CHF müssen in Form von Bar- oder Sacheinlage sichergestellt sein. Nach erfolgreicher Gründung, das bedeutet, nach der Publizierung im entsprechenden Handelsregister ( ca. 10 Arbeitstage) können die Mittel für Geschäftszwecke wieder verwendet werden.

Des weiteren sind für die Gründung folgendes notwendig:

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Die Aktien

Die Schweiz ist eines der wenigen Länder, welche noch Inhaberaktien erlaubt. Bei der Schweizer Aktiengesellschaft gibt es sowohl Inhaberaktien wie auch Namensaktien. Bei letzteren ist der Verwaltungsrat verpflichtet, ein Aktienbuch zu führen, worin er die einzelnen Besitzverhältnisse festhält. Das Aktienbuch ist nirgends veröffentlicht, sondern ist nur dem Verwaltungsrat zugänglich.

Unkomplizierter und wesentlich anonymer sind die Inhaberaktien - diese können ohne Notar, also ohne grossen Aufwand den Besitzer wechseln. Hier kommt es oft vor, dass nicht einmal der Verwaltungsrat über die genaue Verteilung der Aktien informiert ist.

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