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Missbrauch von Kurzarbeitergeld bei Schweizer Unternehmen nimmt zu

Das Kurzarbeitergeld hat ursprünglich die Zielsetzung, dass Unternehmen mit einer wirtschaftlichen Schieflage ihre Arbeitsplätze für die Arbeitnehmer trotzdem erhalten können. In der Schweiz jedoch gehen immer mehr anonyme Berichte ein, dass die Arbeitgeber es damit nicht ganz so genau nehmen.

Die Situation erscheint immer gleich: Der Arbeitgeber beantragt bei dem Staat Kurzarbeitergeld für die Arbeitnehmer, die jedoch in einem ungeminderten Umfang weiter ihrer Arbeitstätigkeit nachgehen. Aktuell gibt es rund 50 Verdachtsfälle, die gemeldet wurden. Verwunderlich ist dieser Umstand sicherlich nicht, da die Kurzarbeitsmassnahme generell als überaus anfällig für Missbräuche gilt. Bedingt durch den Umstand, dass aktuell die Corona-Pandemie tobt und der Bund dementsprechend den Bezug des Kurzarbeitergeldes für Unternehmen sehr stark vereinfacht hat, können die Unternehmen sehr einfach und auch schnell an die Subventionsmassnahme gelangen.

Der Bund hat diesbezüglich eine eigene Whistleblower-Stelle eingerichtet, die auch sehr ausgiebig genutzt wird. Damit bekommen die Inspektoren, die bei dem Staatssekretariat für Unternehmen beschäftigt sind, in der nächsten Zeit sehr viel zu tun. Jeder einzelne Hinweis muss entsprechend kontrolliert und überprüft werden. Es gibt diesbezüglich allerdings Probleme, denn die Manpower des Staatssekretariats ist stark begrenzt. Nach aktuellem Stand ist es nicht möglich, sämtlichen Hinweisen nachzugehen oder gar alle Unternehmen genau zu überprüfen.

Reagiert wurde jedoch bereits auf diese Problematik, denn aktuell werden externe Inspektoren geschult. Die Verstärkung wird in absehbarer Zeit eingesetzt, um in Unternehmen die Stundenabrechnungen sowie Lohnbuchhaltungen zu überprüfen. Trotz dieses Lichtblicks ist es dennoch nicht ganz so einfach, den Betrügern auf die Schliche zu kommen. In sehr vielen Betrieben gibt es klassische Stempeluhren überhaupt nicht mehr und die Anzahl der Whistleblower hält sich ebenfalls sehr stark in Grenzen. Aus Angst vor dem Arbeitgeber nehmen viele Arbeitnehmer viele Dinge in dem Unternehmen einfach so hin.

Trotzdem ist das Staatssekretariat überaus zuversichtlich, dass Betrüger entlarvt werden können. Die Inspektoren werden hervorragend geschult und kennen dementsprechend auch wirklich jeden Trick, mit dem die Unternehmen arbeiten könnten. Aktuell gibt es in der Schweiz rund 100.000 Unternehmen, welche Kurzarbeit abrechnen. Dies ist jedoch lediglich eine Momentaufnahme, da die Abrechnung der Unternehmen bis zu drei Monate nach der Kurzarbeit erfolgen kann. Der Schaden, der durch Kurzarbeitergeldbetrug entstehen kann, dürfte sich im Millionenbereich bewegen.

 

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