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Das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) wird am 1. September 2023 in Kraft treten

Das neue Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) wird am 1. September 2023 in Kraft treten und bringt wichtige Veränderungen für Unternehmen, die personenbezogene Daten in der Schweiz verarbeiten. Das DSG gewährt Verbrauchern mehr Kontrolle über ihre persönlichen Daten und verpflichtet Unternehmen, eine Einwilligung der betroffenen Personen einzuholen, bevor sie personenbezogene Daten verarbeiten. Unternehmen müssen auch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten.

Das DSG verlangt auch, dass Unternehmen eine Datenschutzfolgeabschätzung durchführen, bevor sie neue Produkte oder Dienstleistungen einführen, die personenbezogene Daten verarbeiten. Verstöße gegen das DSG können zu hohen Geldstrafen führen, die bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens oder bis zu 10 Millionen Schweizer Franken betragen können.

Durch das neue DSG können Verbraucher davon ausgehen, dass ihre persönlichen Daten besser geschützt werden und dass sie mehr Kontrolle über ihre Daten haben. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die Bestimmungen des neuen DSG einhalten, um hohe Geldstrafen zu vermeiden. Das DSG gilt für alle Unternehmen, die personenbezogene Daten in der Schweiz verarbeiten, unabhängig davon, ob sie in der EU ansässig sind oder nicht. 

Lesen Sie hier mehr zum Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) 

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