Schweizer Post möchte Tageszeitungen später zustellen dürfen

Wenn es nach dem Willen der Schweizer Post geht, so soll die Tageszeitung an ganz bestimmten Orten in der Schweiz erst mit dem Nachmittag ihren Weg in die Briefkästen der Bürger finden. Hierfür plädierte der Chef der Post, Roberto Cirillo, im Zuge eines Interviews mit der Zeitung „Blick“.

Die bislang geltende sogenannte 12:30 Uhr Grenze, die für die Tageszeitungszustellung gilt, soll hierfür fallen. Diese Regelung besagt, dass an allen Orten, an denen die Frühzustellung nicht angewendet wird, die Post eine abonnierte Zeitung bis spätestens zum Mittag zustellen muss.

Hierzu ist die Post verpflichtet. Cirillo selbst sieht diese Verpflichtung nicht mehr als zeitgemäss an, da sehr viele Menschen zu eben jener Zeit des Tages überhaupt nicht zuhause sind. Es dürfte dementsprechend für diese Menschen auch gar keinen Unterschied ausmachen, wann die Zeitungen ihren Weg in die Briefkästen finden.

Cirillo betonte, dass auch Dienstleistungen mit dem Trend der Zeit gehen müssen und dass die Post auch die Freiheit haben müsse, die Bedürfnisse der Kunden in den Mittelpunkt zu stellen. Da die Post in der Schweiz jedoch ein Staatskonzern ist, steht die Politik vor der Aufgabe, den gesetzlichen Rahmen hierfür vorzugeben.

Ein weiterer Punkt, der von Cirillo angesprochen wurde, war das Sparprogramm der Post.

 

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