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Steuern und Kryptowährungen: So werden sie in der Schweiz besteuert

Kryptowährungen und Initial Coin/Token Offerings sind ein fixer Bestandteil des Finanzmarktes geworden. Daher unterliegen Krypto-Gewinne in der Schweiz den Steuergesetzen. Doch welcher Steuer unterliegen Krypto-Gewinne? Gelten sie als Einkommen oder Kapitalgewinn? Hier erfahren Sie, was Sie über die Besteuerung von Kryptowährungen wie Bitcoin, Ether, Ripple und co in der Schweiz wissen müssen.

Der Unterschied zwischen Coin und Token

Wer in Kryptwährungen investiert, sollte wissen, dass Coin und Token keine Synonyme sind. Coins besitzen ein autonomes Netzwerk mit eigener Blockchain. Tokens nutzen hingegen eine bereits bestehende Plattform. Tokens können also nur dank der zugrundeliegenden Coins existieren. Trotzdem haben Tokens nicht zwangsläufig einen geringeren Wert. Ziel der meisten Tokens ist es, sich in unabhängige Coins umzumünzen. Tokens werden in drei verschiedenen Ausführungen angeboten:

  • Zahlungs-Token sind reine Kryptowährungen ohne weitere Funktionalität, zum Beispiel Bitcoin.
  • Anlage-Token entsprechen Aktien und können das Recht auf Dividendenausschüttungen gewähren.
  • Nutzungs-Token helfen Nutzern, digitale Dienstleistungen zu erhalten. 

 

Bundessteuer und kantonale Steuern in der Schweiz

In der Schweiz herrscht nicht für alle Steuern eine einheitliche Bundesregelung. Neben dem Bund sind die 26 Kantone und weitere einzelne Gemeinden zur Steuererhebung berechtigt. Die Vermögenssteuer unterliegt ausschließlich den kantonalen Steuerverwaltungen. Zudem wenden die Kantone und Gemeinden die Einkommenssteuer auf das Erwerbseinkommen aus selbstständiger oder unselbstständiger Tätigkeit an. Die direkte Bundessteuer (dBSt) erfasst das gesamte Einkommen natürlicher Personen. Dazu zählen auch Erträge aus beweglichem und unbeweglichem Vermögen, also auch Coins und Tokens. Kryptowährungen und Initial Coin/Token Offerings (ICOs/ITOs) unterliegen je nach Einzelfall einer anderen Steuerklasse. Ob die Vermögens- oder die Einkommenssteuer angewandt wird, hängt davon ab, ob die Vermögenswerte aus selbständigem Mining oder privatem Kapitalgewinn stammen. In jedem Fall sind bei Krypto-Aktivitäten die direkte Bundessteuer (dBSt), kantonale und kommunale Steuern zu beachten.  

 

 

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Vermögenssteuer: Steuerwert von Kryptowährungen bestimmen

In der Schweiz unterliegen Kapitalgewinne, die aus dem Privatvermögen entstehen, der Vermögenssteuer. Demnach können Verluste aus Kryptowährungen nicht steuerlich abgezogen werden. Nach dem Schweizer Steuerrecht gelten Kryptowährungen als bewert- und übertragbar. Die Steuersätze der Vermögenssteuer variieren je nach Kanton. Jährlich legt die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) am 31. Dezember den Steuerwert der bekanntesten Kryptowährungen fest. Für Bitcoin, Bitcoin Cash, Ether, Litecoin und Ripple definiert die ESTV am Jahresende den Wert. Wurde der Wert von der ESTV errechnet, ist dieser in der Steuererklärung anzugeben. Wird bei anderen Kryptowährungen der Steuerwert nicht am 31. 12. von der ESTV bestimmt, ist dieser durch den Inhaber zu bestimmen. Ist auch dies nicht möglich und der Steuerwert ist zum 31.12. nicht bestimmbar, muss der Kaufwert der Kryptowährung in Franken deklariert werden.  

Einkommenssteuer: Kapitalgewinn aus Privatvermögen oder Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit?

Obwohl Kapitalgewinne grundsätzlich einkommenssteuerfrei sind, werden Kryptowährungen nicht in jedem Fall dem Privatvermögen zugerechnet. Coins und Tokens können als Geschäftsvermögen eingestuft werden, wenn sie Bestandteil einer regelmäßigen Geschäftstätigkeit sind.

Liegen die folgenden Kriterien vor, unterliegen die digitalen Assets der Einkommenssteuer: 

  • Fremdmittel werden eingesetzt.
  • Das Transaktionsvolumen ist fünfmal höher als der Betrag des Guthabens zu Beginn der Steuerperiode.
  • Die Kryptowährung wird nach weniger als sechs Monaten veräußert.
  • Der Kapitalgewinn aus Kryptowährungen ist notwendig, um fehlendes Einkommen zu ersetzen. 

Diese Punkte können bei Trading, Mining, Staking und Airdrops vorliegen. Das Mining schafft neue Coins. Die Entschädigung für das Schürfen qualifiziert laut ESTV zum Ertrag aus beweglichem Vermögen und unterliegt daher der Einkommenssteuer. Mining, also die Zurverfügungstellung von Rechenleistung gegen Entgelt, gilt somit als Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit. Beim Staking entstehen neue Token und die Entschädigung für diesen Vorgang rechnet die ESTV ebenfalls der Einkommenssteuer zu. Mit Airdrops erhalten Nutzer Gratis-Token, ohne selbst aktiv zu sein. Dennoch gilt auch hier der Verkehrswert als Ertrag aus beweglichem Vermögen und fällt in den Bereich der Einkommenssteuer.  

Beurteilung von Krypto-Vermögen: Unterschiede zwischen den Kantonen

Nicht jeder Kanton bewertet Kryptowährungen und Initial Coin/Token Offerings auf dieselbe Weise. In der Praxis dürfen die Kantone nach eigenem Ermessen bestimmen, ob sie Krypto-Operationen einer Einzelperson als privaten Kapitalgewinn oder als Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit bewerten. Da die Behörden bei der Beurteilung einen großen Spielraum haben, sollten an Krypto-Werten Interessierte vor der Investition fachlichen Rat einholen. Schließlich wirkt sich die Klassifizierung als Privat- oder Geschäftsvermögen maßgeblich auf die Vermögenswerte aus. Sollte die Krypto-Aktivität als gewerblich beurteilt werden, ist jeder daraus resultierende Gewinn einkommenssteuerpflichtig.  

Fazit: 

  • Coins und Tokens sind in jedem Fall ein steuerpflichtiges Vermögen.
  • Kursgewinne aus dem Privatvermögen sind in der Regel einkommenssteuerfrei, unterliegen aber der Vermögenssteuer.

Der Steuerwert der jeweiligen Kryptowährung wird entweder jährlich von der ESTV oder vom Inhaber festgelegt. Ist der Steuerwert nicht bestimmbar, ist der Kaufwert in Franken zu deklarieren. Mining und Staking, also das Schürfen neuer Coins und Tokens gegen Entgelt, fällt in den Bereich der Einkommenssteuer. Letztlich obliegt dem jeweiligen Kanton die Entscheidung, ob die Krypto-Vermögenswerte als Privat- oder Geschäftsvermögen klassifiziert werden. 

 

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