Ein Firmengründung in Singapur kann unter bestimmten Umständen sehr interessant sein. Nicht umsonst wird die Hafenstadt als "die neue Schweiz" bezeichnet. Dies hat 2 Gründe: Erstens wegen des soliden Bankgeheimnis und zweitens weil Singapur das G20 Abkommen nicht unterzeichnet hat. Trotzdem hat Singapur diverse Doppelsteuerabkommen mit Staaten wie: Schweiz, Deutschland, Österreich, Japan, China usw....
Singapur lockt mit tiefen Steuern
Der höchste Steuersatz beläuft sich auf 17%. Erträge von Offshore-Finanzgeschäften werden mit nur 10% besteuert. Ausländische Einkünfte sind sogar steuerfrei. Allerdings gelten die Regelungen bestehender Doppelsteuerabkommen bei sogenannten Offshore resp. Non Resd Companies nicht. Deshalb ist es wichtig genau zu wissen, wie das künftige Geschäftsmodell aussehen soll.
Wir beraten Sie gerne, ob und wenn ja welche Firmengründung in Singapur für Ihr Geschäftsmodell passen würde. Kontaktieren Sie uns einfach und vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch.
Vorteil der Firmengründung in Singapur
- Höchster Steuersatz von 17%
- 1 $ Mindestkapital
- nur 1 Aktionär und 1 Direktor nötig
- 100% ausländische Inhaber möglich
- Keine Steuern auf Veräusserungsgewinnen und Dividenden
- Gründung in nur 48 Stunden
Die Firmengründung in Singapur mit CC Finanz und Treuhand AG
Mit uns haben Sie den richtigen Partner für die Firmengrüngung in Singapur gefunden. Wir beraten und helfen Ihnen in sämtlichen Belangen rund um das Thema:
- Beratung und Wahl der richtigen Form
- Firmengründung
- Zur Verfügung Stellung von Direktoren
- Zur Verfüngung Stellung von nominee (treuhändischen) Gründern
- Zur Verfüngung Stellung von nominee Shareholdern
- zustellbare Postadresse
- Eröffnung eines Bankkontos
Kontaktieren Sie uns entweder telefonisch unter +41 44 515 331-2 oder füllen Sie folgendes Formular aus und vereinbaren Sie einen kostenlosen Beratungstermin zum Thema Firmengründung in Singapur: