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Uber darf wieder in Genf tätig sein

Jedes erfolgreiche Unternehmen, welches in einer Wirtschafsregion tätig ist, erfüllt im Endeffekt gleich mehrere Aufgaben. Zum einen trägt das Unternehmen durch seine Umsatzentwicklung dazu bei, dass der Wirtschaftsstandort weiter floriert. Zum anderen fungiert das Unternehmen auch als Arbeitgeber und sorgt dafür, dass die Menschen an dem Wirtschaftsstandort in Lohn und Brot stehen.

Der Fahrdienstleister Uber erfüllte die eine Aufgabe, den Wirtschaftsstandort Kanton Genf attraktiv zu halten, überaus gut. Die andere Aufgabe, als Arbeitgeber die Menschen in Lohn und Brot zu halten, erfüllte Uber ebenfalls gut. Das Problem war nur, dass die gesetzlichen Mindestlohnstandards von dem Unternehmen nicht immer so penibel eingehalten wurden.

Dies war letztlich auch der Grund dafür, warum das amerikanische Unternehmen Uber in dem Kanton Genf kritisch betrachtet wurde. In der Schweiz gibt es eine klare gesetzliche Grundlage für den Mindestlohn und dies führt dazu, dass Uber zwischenzeitig in dem Kanton nicht mehr tätig sein durfte.

Jetzt jedoch gab es eine überaus freudige Entwicklung. Das Unternehmen hat zugesagt, dass die gesetzlichen Mindestlohnstandards künftig eingehalten werden sollen. Damit einher geht dann auch die Erlaubnis, dass Uber wieder in dem Kanton seine Tätigkeit aufnehmen darf.

Wie sich dies letztlich auf die Preisentwicklung des Fahrdienstleisters auswirken wird kann aktuell noch nicht abgesehen werden.

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