Dass sich die USA und China in einem Wirtschaftskrieg befinden ist längst kein Geheimnis mehr. Auch die EU ist von diesen Massnahmen betroffen und haben ihrerseits ebenfalls mit entsprechenden Sanktionen reagiert. Insbesondere auf Stahlprodukte wird die EU sogenannte Schutzzölle einführen und dies betrifft auch Schweizer Unternehmen.
Der weltweite Handelskrieg
Die US-Strafzölle sind für viele Unternehmen ein regelrechter Dorn im Auge. Aufgrund dieser drastischen amerikanischen Massnahmen hat die EU nunmehr reagiert und ihrerseits Schutzmassnahmen ergriffen. Durch diese Schutzmassnahmen soll verhindert werden, dass Billigimporte die europaweite Wirtschaft schädigen. Dies war jedenfalls der Tenor der EU-Kommission, welche am Mittwoch eine öffentliche Bekanntgabe herausbrachte. Bereits am Donnerstag sollen diese Schutzmassnahmen in Kraft treten und insgesamt 23 Produktkategorien betreffen.
Werden bei diesen Produktkategorien bestimmte Mengen bei der Einfuhr überschritten wird Zoll in Höhe von rund 25 Prozent fällig. Dies ist eine direkte Reaktion auf die amerikanischen Strafzölle beim Import von Aluminium und Stahl aus anderen Ländern. Seit dem 01.06. werden diese Strafzölle auch für Länder aus dem europäischen Raum fällig, was Donald Trump mit amerikanischen nationalen Interessen begründete.
Die EU-Handelskommissarin Malmström reagierte mit Unverständnis auf diese Massnahme, da sie Umlenkungen des gesamten Stahlhandels mit sich bringe und dementsprechend europäischen Unternehmen und Arbeitnehmern Schaden zufügen würde. Der EU würde somit gar keine andere Wahl bleiben als ebenfalls Schutzmassnahmen zu treffen, damit die europäische Industrie konkurrenzfähig bleiben könne. Der EU-Markt soll auch weiterhin traditionell und offen bleiben, was ein Beibehalten der bisherigen Handelsströmungen erfordere. Die Schutzmassnahmen sind jedoch nicht nur gegen einige bestimmte ausgewählte Länder gerichtet sondern betreffen vielmehr jeden beliebigen Hersteller ausserhalb des europäischen Raumes. Die Quote ist dabei der entscheidende Faktor, wobei die letzten drei Jahre als Quotenmenge zugrundegelegt werden wird.
Wird die Quote überschritten, so werden 25 Prozent Strafzoll erhoben. Von dieser Regelung sind lediglich einige sehr wenige Länder ausgenommen, die den Status eines Entwicklungslandes inne haben und eingeschränkte Exporte in den europäischen Raum durchführen. Weiterhin werden die Länder Island sowie Norwegen und Liechtenstein ebenfalls nicht betroffen sein. Die Schweiz jedoch ist, trotz ihres Unabhängigkeitsstatusses, trotzdem von der Regelung betroffen. Das Seco, Staatssekretariat für Wirtschaft, erwartet jedoch keine nennenswerten Schwierigkeiten für Exporteure in die Schweiz.