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Schweiz und Grossbritannien unterzeichnen Abkommen für Brexit-Fall

Die Verhandlungen zwischen der EU und Grossbritannien bezüglich des bevorstehenden Brexits sind ins Stocken geraten und so richtig scheint kein Mensch mehr zu verstehen, woran es eigentlich liegt. In der allgemeinen Medienberichterstattung Europas wird schon darüber spekuliert, dass Grossbritannien überhaupt nicht mehr in der Lage sei, überhaupt ein Abkommen zu schliessen. Dass es jedoch auch anders geht stellen die Briten jedoch nunmehr mit einem Abkommen unter Beweis, welches mit der Schweiz getroffen wurde.

Ausgangslage “harter Brexit”

Das Abkommen, welches zwischen der Schweiz und Grossbritannien geschlossen wurde, ist natürlich ein Handelsabkommen und beschäftigt sich grundsätzlich mit der Frage der Zeit, welche nach dem Brexit folgt. Die Schweiz gehört zu den ersten Ländern, welche mit Grossbritannien diesbezüglich ein Abkommen schliessen. In Bern kamen zu diesem Zweck Guy Parmelin, seines Zeichens Schweizer Wirtschaftsminister, und Liam Fox aus Grossbritannien als Minister für den internationalen Handel zusammen. Da das Abkommen von einem harten Brexit, sprich einem Austritt Grossbritanniens ohne entsprechenden Vertrag mit der EU, ausgeht soll diese Zeit die bislang reibungslosen Handelsbeziehungen beider Länder unproblematisch fortführen. Passend ist dies auf jeden Fall, da auch die Schweiz kein EU-Mitglied ist. Die Schweiz jedoch ist über einige Abkommen sehr eng mit der EU verknüpft und nimmt sogar am EU-Binnenmarkt teil. Diese Teilnahme kennt jedoch Ausnahmen.

Guy Parmelin warnte daher Liam Fox davor, dass es ab dem 29.03.2019 für Grossbritannien zu Schwierigkeiten kommen könnte. Sollte Grossbritannien bis dato keine Einigung mit der EU erzielt haben könnte es sein, dass Tierexporte sowie Exporte von tierischen Erzeugnissen aus Grossbritannien unterbrochen werden. Das Abkommen zwischen der Schweiz und Grossbritannien wird am 30.03.2019 in Kraft treten unter der Voraussetzung, dass keine Einigung zwischen der EU und Grossbritannien erzielt wird. Sollte eine derartige Einigung aber dennoch erzielt werden sieht das bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und Grossbritannien eine Übergangsfrist von zwei Jahren vor. Für diese Übergangsfrist sollen dann die EU-Regularien gelten.

Einigungen im Hinblick auf das Versicherungswesen sowie den Luftverkehr und das Bürgeraufenthaltsrecht in dem jeweiligen anderen Land wurden von den beiden Ländern schon im Vorfeld getroffen. Das Volumen des Schweizer Exports nach Grossbritannien beträgt derzeitig rund 11,4 Milliarden Schweizer Franken.

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