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Die Schweiz übernimmt Pionierrolle bei der Fischereisubentionsübereinkunft

Es mutet schon ein wenig merkwürdig an, wenn ein Land, welches geografisch betrachtet überhaupt keine eigene Küste oder Anbindung zu einem Meer hat, als erstes Land von insgesamt 164 möglichen Ländern eine Übereinkunft mit Zusammenhang zur Fischereisubvention unterzeichnet. Die Schweiz ist jedoch diesen Weg gegangen und hat durch den Bundesrat Parmelin die entsprechend unterzeichneten Dokumente der Chefin von der Welthandelsorganisation (WTO) übergeben.

Okonjo-Iweala wird sich in ihrer Funktion als WTO-Chefin mit Sicherheit sehr darüber gefreut haben, die Dokumente vom Schweizer Bundesrat Parmelin erhalten zu haben. Zwar ist die Übereinkunft von 164 Mitgliedsländern, die in der WTO aktiv sind, ausgearbeitet worden, allerdings liegt noch keine einzige Unterschrift bei der WTO vor.

Eben jener Umstand wurde jedoch durch Parmelin jetzt geändert. Die Schweiz hat damit den ersten Schritt gemacht und ist ein Vorbild fr die anderen Länder. Dies betonte auch die WTO-Chefin gegenüber den Medien. Die überaus rasche und zeitnahe Ratifizierung des Abkommens stehe im totalen Widerspruch zu dem weltweit noch immer geltenden Image des “gemütlichen Schweizers”, der erst einmal in Ruhe alle Aspekte der Umgebung prüft und auf sich einwirken lässt.

Auch das Eidgenössische Department, welches für die Bereiche Wirtschaft sowie Bildung und Forschung zuständig ist, gab gegebenüber den Medien die Freude über die zeitnahe Ratifizierung des Abkommens zu Protokoll. Man ist auf Schweizer Seite fest davon überzeugt, dass dieses Abkommen für alle Mitgliedsländer und für die Welt einen sehr positiven Einfluss nehmen kann. Aus diesem Grund wollte die Schweiz auch keine Zeit verlieren und es sofort ratifizieren.

Die Zielsetzung des Abkommens liegt darin, dass schädliche Fischerei-Subventionen nunmehr ein Ende finden. Damit ist jedoch bei Weitem nicht jede Subvention gemeint, die es in diesem Bereich gibt. Vielmehr bezieht sich das Abkommen auf die Subvention von illegalen bzw. unangemeldeten Fischereiaktionen. Auch die unregulierte Hochseefischerei ist von dem Abkommen betroffen. Gleichermassen verhält es sich auch mit derjenigen Fischerei, welche in den als überfischt geltenden Bereichen stattfinden.

Grossartige Aspekte gab es für die Schweiz bei der Ratifizierung des Abkommens nicht zu prüfen, da das Abkommen für die Schweiz an sich keinerlei Veränderungen mit sich bringt. So ist das halt, wenn ein Land keine eigene Meeresanbindung hat.

 

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