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Initiative zur Konzernverantwortung laut HSG-Professor Hettich nicht hilfeich

Mit dem 29.11. wird in der Schweiz über eine neue Volksinitiative abgestimmt, die den Namen “verantwortungsvolle Unternehmen – für den Schutz von Umwelt und Mensch” trägt. Im Rahmen der Initiative wird gefordert, dass Unternehmen aus der Schweiz die international als anerkannt geltenden Menschenrechte sowie Umweltstandards auch bei einer Auslandstätigkeit zwingend befolgen müssen.

Mit der Initiative wird auch eine Haftung der jeweiligen Unternehmen einhergehen, sofern eine entsprechende Zurechenbarkeit erfolgen kann. Die Geschäftspartner des Unternehmens sowie die Konzernverhältnisse spielen hierbei eine entscheidende Rolle.

Obgleich sich die Initiative durchaus gut anmutet, so ist sie dennoch nicht gänzlich unumstritten. Experten wie Prof. Dr. Hettich von der HSG sehen auch die Schattenseiten der Initiative. Seiner Ansicht nach kann die Initiative durchaus konzeptionelle sowie auch juristische Unstimmigkeiten mit sich bringen, die wiederum internationale Konfliktsituationen hervorrufen können.

Das Problem, welches Hettich sieht, bezieht sich auf einige Länder, in denen schwache Institutionen installiert sind und die dementsprechend den Schweizer Standard auch überhaupt nicht nachleben können oder wollen. Die Gefahr, dass eine entsprechende Schweizer Intervention als respektlos von dem Gaststaat aufgefasst wird, ist nicht gerade gering.

Auch der Bedarf einer solchen Initiative wird von Hettich angezweifelt, da Schweizer Unternehmen ohnehin bei einer entsprechenden Geschäftstätigkeit in dem jeweiligen Gastland in der Verantwortung stehen.

Zwar ist der Umstand stimmig, dass allein der jeweilige Staat für die Einhaltung der Menschenrechte verantwortlich ist, allerdings haben Schweizer Unternehmen bei einer Verwicklung in die entsprechenden Verstösse auch massive Reputationsschäden zu befürchten.

Hettich sieht in der Initiative den Versuch, die juristischen Verhältnisse einfach umzukehren. Dementsprechend würden die jeweiligen Staaten den Unternehmensrichtlinien der Schweizer Unternehmen unterworfen, was von den Staaten als unzulässiger Eingriff in die Landespolitik aufgefasst werden könnte.

Selbst wenn ein Staat dieses Verhalten dulden würde, so gäbe es auch juristische Problematiken. Es wäre ein Schweizer Gericht erforderlich, um bei einem Verstoss gegen die Menschenrechte mit einer entsprechenden Unternehmenshaftung die juristischen Folgen zu bewerten und zu ahnden. Dies wäre in der gängigen Praxis jedoch kaum umsetzbar, sodass eher eine Beendigung der Zusammenarbeit mit den Schweizer Unternehmen befürchtet werden müsste. Dies wiederum hätte sehr starke Konsequenzen für die Schweizer Wirtschaft, die nun einmal auf den Export sowie den Import ausgelegt ist.

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