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Credit Suisse erzielt Vergleich in Amerika ohne Schuldanerkenntnis

Die Credit Suisse ist derzeitig in den Vereinigten Staaten von Amerika ein Gesprächsthema. Es geht im aktuellen Fall darum, dass die Schweizer Bank Abschreibungen mit einem Gesamtvolumen von rund einer Milliarde US-Dollar durchgeführt hat. Der direkte Zusammenhang mit den sogenannten faulen Krediten, die seinerzeit auch ein Auslöser für die weltweite Wirtschaftskrise gewesen sind, hat wiederum die Aktionäre der Schweizer Bank auf den Plan gerufen.

In dem Rechtsstreit, der darauf resultierte, ist jetzt jedoch eine Einigung erzielt worden. Die Schweizer Bank einigte sich mit den Aktionären auf eine Vergleichszahlung im Gesamtwert von rund 15 Millionen US-Dollar, allerdings hat die Schweizer Bank einen ganz entscheidenden Schritt dabei nicht getan. Die Aktionäre hätten von der Schweizer Bank erwartet, dass die Bank ein Schuldeingeständnis öffentlich kommuniziert.

Den Vorwurf der vorsätzlichen Täuschung im Zusammenhang mit den Risikokrediten weist die Schweizer Bank jedoch entschieden sehr weit von sich. Die Kläger, die insgesamt vier Pensionsfonds vertraten, erhoben vor Gericht Klage, da sie sich von dem damaligen Management der Schweizer Bank getäuscht. Die Klägerseite behauptete, dass die Schweizer Bank vor dem Schritt der Abschreibungen umfassende Risikokontrollen im Zusammenhang mit den faulen bzw. notleidenden Krediten angeführt hätte.

Diesen Vorwurf liess die Schweizer Bank jedoch nicht auf sich sitzen. Am Ende des Rechtsstreits stand jedoch ein Vergleich zubuche, mit dem die Schweizer Bank letztlich sehr gut leben kann. In der einzigen öffentlichen Stellungnahme der Bank wurde deutlich darauf hingewiesen, dass der Vergleich nicht mit einem Schuldeingeständnis einhergeht und dass die Schweizer Bank dementsprechend auch künftig weiterhin jegliche Schuld bei dem Vorwurf der vorsätzlichen Täuschung von sich weist.

Der Vergleich ist aktuell noch nicht rechtskräftig. Eine entsprechende Billigung, die nach amerikanischen Gesetzen für die Rechtskraft eines Vergleichs erforderlich ist, steht vor dem zuständigen Bundesgericht in Manhattan aktuell noch aus.

 

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