Im April des Jahres 2023 kündigte der Schweizer Bund an, dass die Boni-Massnahmen der Credit Suisse sowie der UBS mittels einer Verfügung umgesetzt wird. Im Zuge dieser Massnahme erfolgt eine Kürzung oder sogar Streichung aller noch ausstehenden variablen Vergütungen, die für die oberste Führungsebene der Grossbanken vorgesehen waren. Dies bdeutet, dass die UBS auch zu einer Handlung gezwungen ist.
Mit der Verfügung des Bundes erfolgt eine Verpflichtung der UBS, das bankeneigene Vergütungssystem für diejenigen Personen, welche in erster Linie im Zuge der Verwertung der Bundesgarantie im Zusammenhang mit der Credit Suisse betroffen sind und eine Zuständigkeit haben, zu verändern.
Die Veränderung soll so ausgestaltet sein, dass sie einen Anreiz dafür bietet, dass die Verwertung nach Möglichkeit mit so gering gehaltenen Verlusten wie möglich erfolgt. Der Bund verfolgt damit die Zielsetzung, dass die von ihm ausgegebenen Garantien überhaupt nicht benötigt werden.
Die UBS hat zudem auch die Verpflichtung, dass Vergütungssystem an den Faktoren wie Einhaltung der Verhaltensregeln und Risikobewusstsein zu orientieren. Unter gar keinen Umständen soll durch das veränderte Vergütungssystem der UBS ein Anreiz entstehen, dass ungebührliche Risiken allein aus Gewinnstreben heraus eingegangen werden.
Wann genau die Umsetzung der Vergütungssystemveränderung erfolgt, ist aktuell noch unklar. Allerdings ist davon auszugehen, dass die UBS die Verfügung sehr zeitnah verändern wird.