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Neues Revisionsgesetz vom 1. Januar 2008

Das neue Revisionsgesetz statuiert eine zwingende Revisionspflicht im
Gesellschaftsrecht und es regelt die Zulassung und Beaufsichtigung
Revisionsstelle. Das Ziel ist die Entlastung von KMU Betrieben.

Wichtigste Punkte der Gesetzesrevision

  • Unterstellung ALLER Kapitalgesellschaften – AG, neu auch GmbH
  • Eingeschränkte Revision für KMU, Ausstiegsmöglichkeit
    für kleinere Unternehmen
  • Verschärfung der Unabhängigkeitsbestimmungen

Ordentliche Revision

Die ordentliche Revision muss neu durch eine staatlich anerkannte Revisionsstelle
durchgeführt werden. Dies betrifft vor allem börsenkotierte
Unternehmen, Publikumsgesellschaften sowie volkswirtschaftlich bedeutende
Gesellschaften

Eingeschränkte Revision für KMU

Auch bei der eingeschränkten Revision muss die Revisonsstelle staatlich
zugelassen sein, allerdings sind dafür die Anforderungen geringer als
bei einer ordentlichen Revision. Laienrevisionen sollen durch diese
Gesetzesrevision verschwinden. Eingeschränkte Revisionen können
bei Unternehmen mit folgenden Bezugsgrössen durchgeführt werden

  • Bilanzsumme kleiner als 10 Mio.
  • Jahresumsatz kleiner als 20 Mio.
  • Weniger als 50 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt

Ausstiegsmöglichkeiten für kleinere Gesellschaften

Kleine Kapitalgesellschaften, welche im Jahresdurchschnitt weniger als 10
Vollzeit-Mitarbeiter beschäftigen, sollen durch Beschluss der
Generalversammlung auf eine Revision verzichten können. Dies wird dann im
Handelsregisteramt eingetragen.


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