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Millionen-Klage gegen Credit Suisse vom Tisch
Norddeutsche Landesbank blitzt vor Bundesgericht ab
Mit ihrer Klage über 92 Millionen Franken ist die Norddeutsche Landesbank gegen die Credit Suisse vor dem Bundesgericht definitiv gescheitert. Um eine Folge von Aktiengeschäften ging es im Streit, welche die Bank mit der Credit Suisse ab 2007 getätigt hatte. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Norddeutschen Landesbank abgewiesen und den Entscheid des Züricher Handelsgerichts bestätigt.
So wie es aussieht, ist der Streit eine Folge von Aktiengeschäften , welche die Norddeutschen Landesbank mit der Credit Suisse und der inzwischen insolventen Firma eines deutschen Jungunternehmers ab 2007 getätigt hatte. Die Norddeutsche Landesbank hatte im Jahr 2009 beim Zürcher Handelsgericht Klage über 64 Millionen Euro und 17 Millionen Dollar erhoben.
Ungerechtfertigter Vorwurf
Sie hatte der Credit Suisse vorgeworfen, ein Aktienpaket nicht zurückgenommen zu haben. Der eingeklagte Betrag soll dem Verlust entsprechen, der für die Norddeutsche Landesbank aus dem anschliessend selber getätigten Verkauf der Aktien entstanden ist. Indessen wiesen die Zürcher Richter die Klage im vergangenen Februar ab.
Dagegen gelangte die Norddeutsche Landesbank ans Bundesgericht, ist in Lausanne nun aber ebenfalls erfolglos geblieben. Die Gerichtskosen in der Höhe von 100'000 Franken muss die Klägerin übernehmen, des weiteren muss sie die Credit Suisse mit 200'000 Franken entschädigen.
