Keine Leerverkäufe in Spanien und Italien

Spekulationen auf schwächelnde Kurse einer Aktie, sogenannte Leerverkäufe, bleiben bei ausgewählten Aktien Spanien und Italien weiterhin untersagt.

Wie die europräische Finanzmarktaufsicht ESMA am Mittwochabend mitteilte verlängerten die zuständigen Behörden der beiden Staaten die bestehenden Verbote. Um die Turbulenzen an den Finanzmärkten zu dämpfen, waren die Verbote bereits im August eingeführt worden. Die Regelung wäre eigendlich Ende September ausgelaufen. Davon betroffen sind vor allem Finanztitel, etwa Aktien von Banken.

Während Spanien das Verbot so lange wie nötig aufrechterhalten will, ist die Regelung in Italien bis 11. November befristet. Spätestens dann läuft auch das Leerverkaufsverbot in Frankreich aus. Derzeit wird von der französische Aufsichtsbehörde geprüft, wie es mit dem Verbot weiter laufen soll. In Griechenland, wo Leerverkäufe zuerst verboten worden waren, wollen die Aufseher noch im September über die künftige Regelung entscheiden.

Bei Leerverkäufen setzen Spekulanten auf schwächelnde Kurse einer Aktie, die sie gegen eine Gebühr lediglich leihen und dann weiterverkaufen. Sollte dies funktionieren, sind sie nachher in der Lage die Papiere günstiger zu erwerben und dem Verleiher zurückgeben. Der Gewinn ist dann die Differenz zwischen Verkaufspreis und Rückkaufpreis.

Unterschieden wird zwischen «gedeckte» und «ungedeckte Leerverkäufe». Bei «gedeckten Leerverkäufen» leihen sich Investoren die zu verkaufenden Aktien. Bei «ungedeckten Leerverkäufen» besitzen sie diese gar nicht, sondern verkaufen Aktien, ohne sie ausgeliehen zu haben.

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