Drei Euro Staaten verlängern Leerverkaufsverbote

In Frankreich, Italien und Spanien dürfen geliehene Finanzaktien weiterhin nicht verkauft werden. 

In Frankreich, Italien und Spanien bleiben riskante Wetten auf den Kursverfall von Aktien von Banken und Versicherern vorerst untersagt. Mit dem Verbot wollen die Regulierugsbehörden der drei Ländern den zeitweiligen Ausverkauf dieser Papiere stoppen. 

Frankreich, Italien und Spanien verlängerten am Donnerstagabend in einer konzertierten Aktion den Bann von Leerverkäufen von Finanzaktien, der am Montag ausgelaufen wäre. Bis Ende September dürfen nur in Italien und Spanien geliehene Finanzaktien nicht verkauft werden, in Frankrech bis auf weiteres. 

Das Verbot hatte Belgien von vornherein zeitlich nicht begrenzt. Die Regulierer erklärten, dass es Ziel ist, das Verbot aufzuheben, sobald es die Umstände an den Märkten erlauben. Vor oder auch nach dem 30. September könne das sein. 

Deutschland verbietet nur ungedeckte Leerverkäufe

Die deutsche Finanzmarktaufsicht Bafin erklärt, sie sehe keinen Anlass, das seit dem vergangenen Jahr in Deutschland geltende Verbot ungedeckten Leerverkäufen - denen sich der Spekulant die verkauften Papiere nicht einmal geliehen hat - auf normale Leerverkäufe auszuweiten. 

Es gebe keine solchen Pläne, erklärte auch das Bundesfinanzministerium. Nachdem die Werte stark unter Druck gekommen waren, hatte Deutschland alle Leerkäufe auf den Bankaktien in den Finanzkrise vorübergehend ebenfalls untersagt.

Verbote ursprünglich auf 10 Tage beschränkt.

Am 12. August waren die Leerverkaufsverbote in den vier Ländern verhängt worden, bis auf Belgien waren sie auf 15 Tage beschränkt worden.

Auf die Wirtschaftskraft eines Lades werden zufolge Experten Finanzwerte gerne als Vehikel für Spekulatioenen genutzt. In der Staatsschuldenkrise wirkten sie damit als Brandbeschleuniger. Jedoch können internationale Anleger den Leerkaufsverboten leicht ausweichen, indem sie andere Börsenplätze nutzen. 

 

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