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Domizilgesellschaft Schweiz

Domizilgesellschaft in der Schweiz – ist das was für Sie?

Lassen Sie sich über die Bedingungen und die Steuersätze der Domizilgesellschaft beraten.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Domizilgesellschaften sind Juristische Personen, welche in der Schweiz höchstens eine Verwaltungstätigkeit, nicht aber eine eigentliche Geschäftstätigkeit ausüben. Die reine Domizilgesellschaft darf in der Schweiz kein Personal beschäftigen und keine Büros unterhalten.

Die Domizilgesellschaft darf in der Schweiz Grundeigentum besitzen.

Wenn nur Vermögen mit der Gesellschaft verwaltet wird, darf der Besitzer nicht in der Schweiz wohnhaft sen. Bei Ausland-Ausland Geschäften aber ist es erlaubt, dass der Eigentümer in der Schweiz wohnt.

Wie bekomme ich den Status der Domizilgesellschaft?

  1. Ich beschreibe die genau beabsichtigte Tätigkeit des Unternehmens und reiche dies schriftlich bei den Steuerbehörden ein. Dieses Verfahren nennt man ein Steuerruling. Mit der Bestätigung des Steueramtes erhalte gegebenenfalls den Status der Domizilgesellschaft.
  2. In einigen Kantonen, z. B. im Kanton Zürich, ist es möglich, über die Steuererklärung den Status zu beantragen. Meistens gibt es dazu ein Hilfsblatt, wo wiederum die genaue Tätigkeit beschreiben werden muss und somit der entsprechende Antrag gestellt werden kann.

Gerne beraten wir Sie in sämtlichen Fragen zum Thema Domizilgesellschaft in der Schweiz und wir übernehmen selbstverständlich auch alle Formalitäten zum Erlangen des begehrten Domizil Status. Kontaktieren Sie uns einfach und vereinbaren Sie Ihr kostenloses Beratungsgespräch unter: +41 44 515 331-0

Besteuerung der Domizilgesellschaft in der Schweiz

Gewinnsteuer:

Die Domizilgesellschaft ist von der Kantons- und Gemeindesteuer befreit. Sie bezahlt nur die direkte Bundessteuer in der Höhe von 8.5% auf ihrem Reingewinn.

ordentlich besteuert werden:

  • Erträge aus Grundeigentum in der Schweiz
  • Vermögenserträge wie Zinsen, Dividenden und Kapitalgewinne nur aus der Schweiz
  • Erträge aus Lizenz- und Markenrechten aus der Schweiz
  • DBA-begünstigre Erträge wie Zinsen und Lizenzgebühren, für welche eine Besteuerung in der Schweiz vorausgesetzt wird
  • Die Verwaltungskosten und Steuern werden in der Regel pauschal abgezogen

Satzbestimmend ist der Gesamtgewinn der Domizilgesellschaft.

nicht besteuert, also steuerfrei sind:

  • Einkünfte aus dem Ausland bei reinen Domizilgesellschaften
  • Nettoerträge aus massgebenden Beteiligungen (Dividenden / Kapitalgewinne) unter Berücksichtigung der Beteiligungsverluste (Abschreibungen und Rückstellungen). Nettoverluste aus Beteiligungen können NICHT mit dem In- und / / oder Auslandertrag verrechnet werden.

 

Kontaktieren Sie uns nun, um mehr Informationen zu diesem interessanten Steuermodell
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